Stornierungsbedingungen

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

(1) Rücktritt des Gastes, Stornierung

(a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung.

(b) Der Vermieter hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.

(c) Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Ferienwohnung oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. Bis 30 Tage vor dem Mietbeginn ist eine Stornierung kostenfrei. Danach beträgt die Stornogebühr 50% des Mietpreises. Bei Nicht-Anreise sind 100% zu bezahlen.

(2) Rücktritt des Vermieters

(a) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(b) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht wird; der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts‐ bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist; eine unbefugte Unter‐ oder Weitervermietung vorliegt; der Vermieter von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Vermieters nicht ausgleicht.

(c) In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

(d) Der Vermieter hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

(e) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.

(f) Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Gast am vereinbarten Anreisetag nicht bis 18:00 Uhr eintrifft, es sei denn, eine spätere Anreisezeit wurde vereinbart. Auch wenn der Gast die gebuchte Ferienwohnung nicht nutzt, ist er zur Zahlung des vereinbarten Preises an den Vermieter verpflichtet.